Scheinunternehmen-
Analyse

Wir unterstützen Sie bei der Feststellung von Haftungsrisiken im Zusammenhang mit Scheinunternehmen.


Das Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht und aktualisiert laufend die Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen. Auf Basis des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) ergeben sich daraus für den Auftraggeber wesentliche Haftungsrisiken. Die damit verbundenen finanzstrafrechtlichen Risiken sind für Auftraggeber und Berater von Relevanz.


Die verschärfte Risikolage ist maßgeblich auf die folgenden Umstände zurückzuführen:

  • erweiterter Haftungstatbestand gemäß SBBG (ab September 2024)
  • stetig steigende Anzahl an Scheinunternehmen


Die typischen Situationen für eine Überprüfung, ob (risikoreiche) Geschäftsbeziehungen mit Scheinunternehmen bestehen, sind beispielsweise:

  • Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen
  • Fusion und Übernahme von Firmen (M&A-Transaktionen)
  • Umsetzung des Revisionsplans (interne Revision)
  • Durchführung von Prüfungshandlungen (Abschlussprüfung)
  • Sub-Unternehmen von Geschäftspartnern
  • angekündigte finanzamtliche Abgabenprüfung
  • Erstellung des Jahresabschlusses bzw. der Steuererklärungen


Die Risiken sind insbesondere:

  • Haftung für das Entgelt und die Abgaben für Arbeitsleistungen des Scheinunternehmens
  • Verlust des Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzugs
  • strafrechtliche Folgen
  • Ausschluss bei der Vergabe öffentlicher Aufträge


Wir analysieren Ihre Stammdaten-Verzeichnisse anhand der Kriterien (Firmenbuch-Nummer, UID-Nummer und Name) auf Gleichheit bzw. Ähnlichkeit mit der Liste der Scheinunternehmen.

Die App ermöglicht unseren Kunden, zu überprüfen, ob (risikoreiche) Geschäftsbeziehungen mit einem Scheinunternehmen gemäß Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) bestehen. Die Kriterien (Firmenbuch-Nummer, UID-Nummer und Name) der aktuellen BMF-Liste der Scheinunternehmen werden hierzu mit Ihren Stammdaten-Verzeichnissen in Beziehung (Gleichheits- und Ähnlichkeitstest) gesetzt. 

Hier geht es zur App der Scheinunternehmen-Analyse.

Haftung für Entgelt gemäß § 9 SBBG

(1) Ab der rechtskräftigen Feststellung des Scheinunternehmens haftet der/die Auftrag gebende Unternehmer/in, wenn er/sie zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste, dass es sich beim Auftrag nehmenden Unternehmen oder einem nachfolgend beauftragten Unternehmen um ein Scheinunternehmen nach § 8 handelt, zusätzlich zum Scheinunternehmen als Bürg/e/in und Zahler/in nach § 1357 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches – ABGB, JGS Nr. 946/1811, für Ansprüche auf das gesetzliche, durch Verordnung festgelegte oder kollektivvertragliche Entgelt für Arbeitsleistungen im Rahmen der Beauftragung der beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer/innen.

(2) Die Haftung des Auftrag gebenden Unternehmers nach Abs. 1 erstreckt sich auf die Arbeitnehmer jedes weiteren beauftragten Unternehmens, das vom rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen oder von einem nachfolgenden Unternehmen beauftragt wurde.