Scheinunternehmen-
Analyse

Wir unterstützen Sie bei der Feststellung von Haftungsrisiken im Zusammenhang mit Scheinunternehmen.


Das Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht und aktualisiert laufend die Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen. Auf Basis des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) ergeben sich daraus für den Auftraggeber wesentliche Haftungsrisiken.

Wir analysieren Ihre Stammdaten anhand der Kriterien (Firmenbuch-Nummer, UID-Nummer, Name) auf Gleichheit bzw. Ähnlichkeit mit der Liste der Scheinunternehmen.

Haftung für Entgelt gemäß § 9 SBBG

Ab der rechtskräftigen Feststellung des Scheinunternehmens haftet der/die Auftrag gebende Unternehmer/in, wenn er/sie zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste, dass es sich beim Auftrag nehmenden Unternehmen um ein Scheinunternehmen nach § 8 handelt, zusätzlich zum Scheinunternehmen als Bürg/e/in und Zahler/in nach § 1357 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), JGS Nr. 946/1811, für Ansprüche auf das gesetzliche, durch Verordnung festgelegte oder kollektivvertragliche Entgelt für Arbeitsleistungen im Rahmen der Beauftragung der beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer/innen.